Bürgermeisterkandidat Tobias Scherf setzt sich für die Nutzung des NRW-Förderprogramm Innenstadt ein

17. Juli 2020

Der CDU-Bürgermeisterkandidat Tobias Scherf spricht sich für eine Beantragung von Fördermitteln durch die Hansestadt im neuen Förderprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW.

Mit dem Programm der CDU-geführten Landesregierung kann der Beschluss des Rates vom Januar ergänzt werden und die Ziele eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt engagiert vorangebracht werden.

„Für mich als Bürgermeisterkandidat und den künftigen Rat wird die integrierte Weiterentwicklung der Innenstadt ein wichtiges Thema sein, insbesondere mit Blick auf Leerstände, Gastronomie, Tourismus, Mobilität und Verkehrsführung.“, so Tobias Scherf. Wichtig sei es bis zum Oktober den Antrag an das Land NRW zu formulieren, um dann zügig mit Amtsbeginn im November ein externes Fachbüro zu beauftragen und gemeinsam mit den Akteuren von Handel, Handwerk und Gastronomie, des Rates, des Tourismus und der Bürgerschaft Ideen zu sammeln und Konzepte zu entwickeln, mit denen die Hansestadt auch mit Blick auf den Hansetag 2036 eine lebendige Innenstadt zu erhalten und voranzubringen.

In dem neuen Innenstadtprogramm stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ unterstützen zu können.

Im Programm geht es nicht um Investitionen, sondern u.a. um folgende Interventionsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds
  • Möglichkeit des Zwischenerwerbs von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt zu erlangen und zur Erprobung von neuen Formaten und Konzepte durch Zwischennutzung
  • Die Möglichkeit von Verkleinerung von Handelslagen, wenn erforderlich ist durch Nutzung von Beratungs- und Planungsunterstützung und der Aufbau eines Verfügungsfonds nach Förderrichtlinien „Stadterneuerung 2008“ zu ermöglichen oder Anstoß eines Zentren-Managements.
  • Eine Bewilligung der Mittel erfolgt zwingend in 2020. Aufgrund der 90% Fördersatzes beläuft sich der kommunale Eigenanteil auf nur 10 %.
  • Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ voraussichtlich im Dezember 2020 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel veröffentlichen.

Hintergrund: Beschluss des Rates der Stadt Warburg vom Januar 2020

Der Rat der Hansestadt Warburg beschließt, bevor über die Zulassung künftiger, großflächiger baulicher Marktplatznutzungen entschieden wird, ein externes Fachbüro mit der Erstellung eines integrativ entwickelten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt unter Berücksichtigung aller relevanten Belange wie Mobilität, Verkehrsführung, Stadtentwicklung etc. zu beauftragen.

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